Haftungsausschluss

Unwiderrufliche Haftunsausschlußerklärung

1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung vom Pferdesport in Kauf genommen werden muss.

2. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung( wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens) Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

3. Der Haftungsausschluss umfasst alle, d. h. auch solche Ansprüche, die sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.

4. Jeder Teilnehmer, der den Umgang mit unseren Pferden hat sollte einen eigenen  umfangreichen Versicherungsschutz, wie Krankenkasse und Haftpflicht,  haben.

5 Die Beförderung mit der Kutsche erfolgt im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Wir übernehmen nicht die Haftung für Schäden an Gepäck, Kleidung und andren Gegenständen.

6. Eine Reit- und Fahrsportunfallversicherung und eine Reit- und Fahrthaftpflichtversicherung kann bei uns nicht abgeschlossen werden.

7. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten
erforderlich. Die  Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichtsverpflichtung entlassen.